Grundsteuer-Erklärung

Zeit sparen bei der Grundsteuer-Erklärung

Das Bundesverfassungsgericht hat die bislang gültige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Deshalb sind im Jahr 2022 alle Immobilien in Deutschland für die Grundsteuer neu zu bewerten. Dazu muss jeder Immobilienbesitzer bis 31.10.2022 an das Finanzamt eine Grundsteuererklärung elektronisch einreichen.

Ich unterstütze Sie bei der Erfassung und Bearbeitung Ihrer Grundstücks- und Gebäudedaten und der Übermittlung der grundsteuerlichen Daten an das Finanzamt.

Bewertung von:

  • Wohngebäude (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus)
  • Geschäftsgebäude und Geschäftsgrundstücke
  • Gebäude und Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft

Alle Daten werden digital ausgetauscht und stehen Ihnen in meinem Grundsteuer-Mandantenportal jederzeit zur Verfügung.
Alternativ können Sie mir auch gerne Ihre Unterlagen per Post zuschicken. Gescannt wird dann in der Kanzlei.
Auch wenn Sie ansonsten nicht Mandant in unserer Kanzlei sind, kann ich die Erklärung zum Wert der Grundstücke für Sie ermitteln und abgeben.

Ich übernehme die wichtigsten Schritte Ihrer Grundsteuererklärung:

  • Prüfung der notwendigen Unterlagen
  • Erstellung der Antragsformulare
  • Datenaufnahme und Klärung offener Fragen
  • Elektronische Übermittlung der Grundsteuererklärung

Sie möchten Ihre Feststellungserklärung zur neuen Grundsteuer von mir erstellen lassen?

Mit Klick auf den folgenden Button können Sie ganz einfach Ihr Anliegen per Mail mitteilen. Ich melde mich dann gerne bei Ihnen zurück und sende Ihnen weitere Informationen und Unterlagen zu.