Die Frage nach dem Honorar...
ist eine häufige Frage. Gleichwohl ist diese schwierig zu beantworten.
Denn die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist genauso kompliziert wie das Steuerrecht selbst und der Arbeitsaufwand und der Umfang der notwendigen Tätigkeiten ergibt sich häufig erst im Laufe der Bearbeitung. Genau aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die StBVV geschaffen, weil meistens nicht absehbar ist, welche Arbeiten notwendig sein werden.
An die StbVV sind alle Steuerberater gebunden.
An dieser Stelle könnte ich eigentlich aufhören, aber ich möchte die Honorarfrage genauer beantworten und Ihnen insbesondere die Vorteile der Bearbeitung durch mich darlegen:
Zumeist handelt es sich um Wertgebühren, so dass die Gebührenhöhe vom Umsatz oder von den Einkünften begrenzt wird. Insbesondere abhängig vom Zeitaufwand bestimmt der Steuerberater die angemessene Gebühr innerhalb des nach unten und oben begrenzten Gebührenrahmens. Die Höhe der Gebühren wird also maßgeblich von der Höhe der Einkünfte und des Umsatzes bestimmt, bei Gebäuden vom Gebäudewert.
Die StBVV ist somit Garant für eine qualifizierte Beratung zu einem Preis, der zu Ihren persönlichen Verhältnissen passt.
Die StBVV erlaubt es allerdings, höhere oder niedrigere Gebühren schriftlich zu vereinbaren, als es das Gesetz vorsieht. Davon mache ich jedoch keinen Gebrauch. Ich gebe mich mit dem Honorar zufrieden, das mir die StBVV zugesteht.
Sie können sich darauf verlassen, dass ich die StBVV korrekt anwende und keine höheren Gebühren abrechne, als es das Gesetz vorsieht.